Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig, weil sie entgegen §
Dem Kläger kann auch nicht für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden; denn eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2. die Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|