Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat keinen Erfolg. Die vorgetragenen Gründe rechtfertigen eine Zulassung der Revision nicht.
a) Aus der Beschwerdebegründung geht nicht hervor, dass die Rechtssache die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung hat (§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|