Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Gewährung von Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Ehepartner eines Versicherten, die im Rahmen der Familienarbeit einem betrieblichen Risiko (Reinigung asbestverschmutzter Arbeitskleidung) ausgesetzt sind.
I. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind kraft Gesetzes Beschäftigte sowie solche Personen versichert, die wie ein Versicherter tätig werden. Die entsprechenden Vorschriften der für den vorliegenden Fall noch maßgeblichen
§
(1) In der Unfallversicherung sind, unbeschadet der §§ 541 und 542 gegen Arbeitsunfall versichert
1. die aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten,
2. bis 19. ...
(2) Gegen Arbeitsunfall sind ferner Personen versichert, die wie ein nach Absatz 1 Versicherter tätig werden; dies gilt auch bei nur vorübergehender Tätigkeit.
(3) ...
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