Eingruppierung, hier: Kommissionierer nach dem LRA Groß- und Außenhandel NW
LAG Köln, Beschluss vom 29.11.2001 - Aktenzeichen 10 TaBV 86/00
DRsp Nr. 2002/9029
Eingruppierung, hier: Kommissionierer nach dem LRA Groß- und Außenhandel NW
»Beschränkt sich die Kommissionierung im Wesentlichen auf die Zusammenstellung der Ware nach Ordnungsmerkmalen, ist die Lohngruppe II des LRA NRW die zutreffende Vergütungsgruppe.«
Normenkette:
Lohnrahmenabkommen Groß- und Außenhandel NW (LRA);