I. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach §
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, des zur Entscheidung gestellten Antrags und der Gründe, die das Arbeitsgericht dazu bewogen haben, dem Antrag stattzugeben, wird auf den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn -
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