I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer hat.
Der am 30. September 1941 geborene Kläger war von Januar 1985 bis Februar 1991 Mitglied der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (
Die AG nahm in der Zeit von 1993 bis 1997 an der konjunkturellen Flächenstillegung nach der Verordnung (
Jahr Gesamtfl. Still.fl. Beschäftigte
1993 2.277,00 235,08 70
1994 2.168,00 212,71 64
1995 2.148,00 219,69 55
1996 2.041,00 158,65 49
1997 1.996,00 70,79
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