Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer endgültigen Festsetzung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (jetzt: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II) für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 und die sich daraus ergebende Erstattung von Leistungen.
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