LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 18.03.2024 (L 2 AS 27/24 B)
Die Beschwerde wird verworfen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Sie ist gemäß § 172 Abs. 3 [...]