LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.12.2001
L 5 KA 1601/01
Normen:
SGB V § 116 ; Ärzte-ZV § 1 Abs. 3 § 31 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 28.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 4268/00

Erteilung einer Ermächtigung für einen Krankenhauspsychotherapeuten

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2001 - Aktenzeichen L 5 KA 1601/01

DRsp Nr. 2006/11299

Erteilung einer Ermächtigung für einen Krankenhauspsychotherapeuten

Auf § 31 Ärzte-ZV gestützte Begehren auf Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung hängen von der Bedarfslage ab, und damit ist von den Zulassungsgremien eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Eine Zulassung kommt nur in Betracht, wenn eine Versorgungslücke bei der ambulanten Versorgung der Versicherten besteht (hier beim Anspruch eines Krankenhauspsychotherapeuten auf eine Ermächtigung, der Schwerstkranke, die er während der stationären Behandlung psychotherapeutisch betreut hat, auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus psychotherapeutisch weiterbehandeln möchte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 116 ; Ärzte-ZV § 1 Abs. 3 § 31 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 28.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 4268/00