LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.12.2001
1 Sa 392 b/01
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 2 Ca 2286 d/00 vom 12.04.2001,

Fristlose Kündigung bei Verdacht der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 1 Sa 392 b/01

DRsp Nr. 2005/14633

Fristlose Kündigung bei Verdacht der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

1. Besteht angesichts erheblicher Kassendifferenzen der dringende Verdacht der Unterschlagung, ist regelmäßig der gezielte Einsatz einer (verdeckten) Videoüberwachung rechtmäßig.2. Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages und der Aufnahme der Tätigkeit erklärt der Arbeitnehmer (konkludent) sein Einverständnis mit seiner Eingliederung in die Betriebsabläufe; die damit verbundenen organisatorischen Weisungen und Maßnahmen des Arbeitgebers stellen bereits eine Einschränkung der Freiheitssphäre des Arbeitnehmers dar, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Arbeitgeber in der Lage sein muss, die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben zu kontrollieren, den Mitarbeiter am Arbeitsplatz aufzusuchen, ihn zum Stand der übertragenen Aufgaben zu befragen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigung sowie über Vergütungsansprüche.