LAG Frankfurt/Main vom 17.10.2001
8 Sa 1141/00
Normen:
BGB § 249 § 823 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZR-RR 2002, 427

Haftung des Arbeitgebers: Tarifvertrag als Schutzgesetz - Schadensersatzpflicht bei Nichtaushändigung des Vertragstextes - Verfallfrist

LAG Frankfurt/Main, vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 1141/00

DRsp Nr. 2003/5154

Haftung des Arbeitgebers: Tarifvertrag als Schutzgesetz - Schadensersatzpflicht bei Nichtaushändigung des Vertragstextes - Verfallfrist

»1. Die Vorschrift in einem Tarifvertrag, diesen den betroffenen Arbeitnehmern auszuhändigen ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. 2. Verletzt ein Arbeitgeber ein Schutzgesetz, nämlich einen Tarifvertrag auszuhändigen, kann er gemäß § 249 BGB verpflichtet sein, den Arbeitnehmer so zu stellen, als wären Ansprüche nicht nach einer im Tarifvertrag enthaltenen Verfallklausel verfallen.«

Normenkette:

BGB § 249 § 823 Abs. 2 ;
Fundstellen
NZR-RR 2002, 427