I.Die Klägerin, die ein Augenoptiker- und Hörgerätefachgeschäft betreibt und für die Abgabe dieser Hilfsmittel gemäß §
II. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|