Haftungsprivilegierung der an einem Unfall beteiligten Unternehmer
OLG Thüringen, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 7 U 516/01
DRsp Nr. 2004/19913
Haftungsprivilegierung der an einem Unfall beteiligten Unternehmer
Die Haftungsprivilegierung des § 106 Abs. 3SGB VII gilt grundsätzlich nicht für die beteiligten Unternehmer, sondern nur für die für diese Tätigen untereinander, es sei denn, der Unternehmer ist selbst dort tätig.