LAG Berlin vom 03.12.2001
19 Ta 2126/01
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ga 29269/01

Herausgabe von Arbeitspapieren; einstweilige Verfügung

LAG Berlin, vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 19 Ta 2126/01

DRsp Nr. 2002/8987

Herausgabe von Arbeitspapieren; einstweilige Verfügung

»Begehrt ein Arbeitnehmer die Herausgabe von Arbeitspapieren im Wege der einstweiligen Verfügung, ist für das Vorliegen des Verfügungsgrundes glaubhaft zu machen, dass die konkreten Arbeitspapiere für eine konkrete Arbeitsstelle benötigt werden.«

Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 24.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ga 29269/01