SG Stuttgart, vom 25.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 3011/99
Keine Erbringung der häuslichen Krankenpflege durch eine Rettungsassistentin
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2001 - Aktenzeichen L 4 KR 829/00
DRsp Nr. 2006/11311
Keine Erbringung der häuslichen Krankenpflege durch eine Rettungsassistentin
Es ist nicht ermessens-, sach- oder verfassungswidrig, dass eine Rettungsassistentin von der selbständigen Erbringung umfassender häuslicher Behandlungspflege im Rahmen eines Versorgungsvertrags ausgeschlossen ist. Das Ausbildungsziel bei der Rettungsassistentin umschreibt nicht die Bewältigung der typischen Aufgaben der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten, wie sie als Gegenstand der häuslichen Krankenpflege anfallen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]