BSG - Urteil vom 08.11.2001
B 11 AL 19/01 R
Normen:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Darmstadt - L 10 AL 1487/97 - 15.12.2000,
SG Marburg, vom 16.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 5a Ar 236/97

Keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

BSG, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen B 11 AL 19/01 R

DRsp Nr. 2002/6473

Keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

1. Für eine Zulassung des Rechtsmittels der Berufung in den Gründen des Berufungsurteils fehlt dem Berufungsgericht im Berufungsverfahren die Entscheidungsmacht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug).

Der im Jahre 1959 geborene Kläger war seit 1990 als Arzt bei der Klinik-Verwaltungs-Gesellschaft M in B , über deren Vermögen am 1. März 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde, beschäftigt. Es war eine Grundarbeitszeit von 38,5 Stunden vereinbart. Zusätzlich leistete der Kläger durchschnittlich fünf Mal pro Monat Nacht- und Wochenenddienste.