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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur Aufhebung von Honorarbescheiden.
Die Kläger, die eine Gemeinschaftspraxis betreiben, nehmen als Ärzte für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Sie wenden sich gegen Bescheide der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit denen diese die ursprünglichen Honorarbescheide für die Quartale I/1996 und II/1996 geändert und von ihnen 53.335,18 DM zurückgefordert hat.
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