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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur Aufhebung von Honorarbescheiden.
Der Kläger nimmt als Arzt für Innere Medizin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er wendet sich gegen Bescheide der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit denen diese die ursprünglichen Honorarbescheide für die Quartale I/1996 und II/1996 geändert und von ihm 18.173,37 DM zurückgefordert hat.
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