I.
1. Der Bundesdisziplinaranwalt hat den Beamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er
in seiner Eigenschaft als Kassenführer in der Zeit vom 19. Juli bis 16. August 1997 und 27. Dezember 1997 bis 7. Februar 1998 aus den Filialkassen Geld an sich genommen und zur Verschleierung in mindestens achtzehn Fällen bei verschiedenen Postfilialen fingierte Ein- und Auszahlungsbuchungen vorgenommen habe.
Aufgrund dieses Sachverhalts wurde gegen den Beamten durch Strafbefehl des Amtsgerichts ... vom 1. Oktober 1998 (...) wegen Untreue in zwei Fällen eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 DM festgesetzt.
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