BVerwG - Urteil vom 07.02.2001
1 D 69.99
Normen:
BBG § 54 S. 2, 3, § 55 S. 2, § 77 Abs. 1 S. 1; BDO § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
I. BDiG - Kammer XIII - ... - Urteil vom 11.10.1999 - BDiG XIII VL 8/99,

Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten; Einbehalten von Nachentgelten; Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung angenommen; Milderungsgrund findet auch bei Schieben von Beträgen Anwendung; irrtümlich nicht abgerechneter Betrag hindert im Fall der Wiedergutmachung im Übrigen nicht die Annahme des Milderungsgrundes; Erfordernis der Freiwilligkeit der Wiedergutmachung; Vermutung der Unfreiwilligkeit, wenn wieder gutgemacht wird, nachdem das frühere Fehlverhalten aufgedeckt ist; Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Prüfung der Freiwilligkeit; Vermutung der Unfreiwilligkeit ausnahmsweise widerlegt, wenn der Beamte sich aufgrund psychischer Belastungen über die Möglichkeit der Tataufdeckung überhaupt keine Gedanken gemacht hat.

BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - Aktenzeichen 1 D 69.99

DRsp Nr. 2001/9003

Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten; Einbehalten von Nachentgelten; Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung angenommen; Milderungsgrund findet auch bei "Schieben" von Beträgen Anwendung; irrtümlich nicht abgerechneter Betrag hindert im Fall der Wiedergutmachung im Übrigen nicht die Annahme des Milderungsgrundes; Erfordernis der Freiwilligkeit der Wiedergutmachung; Vermutung der Unfreiwilligkeit, wenn wieder gutgemacht wird, nachdem das frühere Fehlverhalten aufgedeckt ist; Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Prüfung der Freiwilligkeit; Vermutung der Unfreiwilligkeit ausnahmsweise widerlegt, wenn der Beamte sich aufgrund psychischer Belastungen über die Möglichkeit der Tataufdeckung überhaupt keine Gedanken gemacht hat.