EG Art. 226 Art. 249 ; Richtlinie 98/35/EG des Rates vom 25. Mai 1998 zur Änderung der Richtlinie 94/58/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 172, S. 1) Art. 2 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 2001, I-5189
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß
EuGH, Urteil vom 03.07.2001 - Aktenzeichen Rs C-297/00
DRsp Nr. 2002/16134
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 2 der Richtlinie 98/35/EG des Rates vom 25. Mai 1998 zur Änderung der Richtlinie 94/58/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die eventuelle Sanktionen umfassen, erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Normenkette:
EG Art. 226 Art. 249 ; Richtlinie 98/35/EG des Rates vom 25. Mai 1998 zur Änderung der Richtlinie 94/58/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 172, S. 1) Art. 2 ;
Gründe:
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