Die Klägerin wendet sich gegen die Absenkung ihrer Vergütung durch die Beklagte.
Die Klägerin ist seit dem 15. November 1988 im Krankenhaus der Beklagten, die Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg e.V. (fortan: DW BB) ist, als Stationshilfe beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 8. Dezember 1988 finden auf das Arbeitsverhältnis die Arbeitsvertragsrichtlinien für Anstalten und Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen sind (AVR), in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|