SG Karlsruhe, vom 18.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 4701/98
Rechtsschutzgarantie bei der Verteilung der Beweislast
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2001 - Aktenzeichen L 1 U 1921/99
DRsp Nr. 2006/11319
Rechtsschutzgarantie bei der Verteilung der Beweislast
Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Soweit Verfahrensvorschriften einen Auslegungsspielraum lassen, darf der Richter sie nicht in einem Sinne auslegen, der dem Gebot effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde; er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren. Diese Grundsätze gelten auch bei der Bestimmung der Beweislast. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]