LAG Chemnitz - Beschluss vom 07.11.2001
2 Sa 559/01
Normen:
ZPO § 48 Abs. 1, Abs. 2 § 41 ;

Selbstanzeige eines möglicherweise die Ablehnung rechtfertigenden Grundes durch ehrenamtlichen Richter

LAG Chemnitz, Beschluss vom 07.11.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 559/01

DRsp Nr. 2002/8980

Selbstanzeige eines möglicherweise die Ablehnung rechtfertigenden Grundes durch ehrenamtlichen Richter

»Die Beschäftigung eines ehrenamtlichen Arbeitsrichters der Arbeitnehmerseite bei dem prozessbeteiligten Arbeitgeber ruft allein für sich betrachtet keine befangenheitsbegründende Konfliktlage hervor.«

Normenkette:

ZPO § 48 Abs. 1, Abs. 2 § 41 ;