Die tarifgebundenen Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den als Streckenunterhaltungsarbeiter beschäftigten Kläger eine Zulage (Aufwandsentschädigung) nach § 8 Abs. 1 c Nr. 1 der "Sondervereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. 1 BMT-G-O für Wasserbauarbeiter im Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg" (im folgenden: SV2L) zu zahlen.
Diese Vorschrift lautet:
" (1) Für nachstehende Fälle treten an die Stelle des § 32 BMT-G-O folgende Regelungen:
...
c) 1.
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