BSG - Urteil vom 04.12.2001
B 2 U 6/01 R
Normen:
BKVO § 3 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Berlin, vom 21.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 117/99
SG Berlin, vom 25.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 U 156/98

Übergangsleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

BSG, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen B 2 U 6/01 R

DRsp Nr. 2002/6450

Übergangsleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

1. § 3 Abs. 2 S. 2 BKVO setzt Obergrenzen für die Übergangsleistung fest, die keineswegs ausgeschöpft werden müssen und die selbst bei voller Ausschöpfung nicht immer den vollen wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ersetzen können. 2. Nach § 3 Abs. 2 BKVO soll der Versicherte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation unterstützt und ihm ein allmählicher Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau verschafft werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO § 3 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die Beklagte hinsichtlich der Höhe der gewährten Übergangsleistungen ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.