I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Familien-GmbH, die ein Zahntechniker-Labor betreibt, hatte drei Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter waren. Sie beschäftigte in den Streitjahren 1996 und 1997 zusätzlich bis zu fünf angestellte Zahntechniker, von denen einer der Schwager der Gesellschafter-Geschäftsführer war.
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