BAG - Urteil vom 13.11.2001
9 AZR 436/00
Normen:
Tarifvertrag über Sonderleistungen für die Beschäftigten des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1997 § 2 ;
Fundstellen:
NZA 2002, 583
Vorinstanzen:
ArbG Mainz Kammer Bad Kreuznach - Urteil vom 12.08.1999 - 7 Ca 807/99 -,
LAG Rheinland-Pfalz, vom 13.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1352/99

Urlaubsgeld trotz Untergangs des Urlaubsanspruchs; Urlaubsgeld; Arbeitsunfähigkeit

BAG, Urteil vom 13.11.2001 - Aktenzeichen 9 AZR 436/00

DRsp Nr. 2002/4355

Urlaubsgeld trotz Untergangs des Urlaubsanspruchs; Urlaubsgeld; Arbeitsunfähigkeit

»1. Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Urlaubsgeld hat, bestimmt sich nach den im Tarifvertrag genannten Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlusstatbeständen. 2. Nach dem Tarifvertrag Sonderleistungen erlischt der Anspruch auf Urlaubsgeld nicht mit dem Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Urlaubsgeld auch dann, wenn er infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht hat und ihm deshalb kein Urlaub gewährt werden konnte.«

Normenkette:

Tarifvertrag über Sonderleistungen für die Beschäftigten des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1997 § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubsgeld für das Jahr 1998.