BVerfG - Beschluß vom 14.03.2001
1 BvR 2402/97
Normen:
AFG § 35a ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStR 2001, 864
JuS 2002, 303
NZA 2001, 687
Vorinstanzen:
BSG, vom 24.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RAr 83/96

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bezugsdauer der originären Arbeitslosenhilfe

BVerfG, Beschluß vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 2402/97

DRsp Nr. 2004/19954

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bezugsdauer der originären Arbeitslosenhilfe

Die Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Arbeitslosenhilfe durch die am 01.01.1994 erfolgte Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes verletzt nicht die Grundrechte eines leistungsbeziehenden Arbeitslosen aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG.

Normenkette:

AFG § 35a ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Arbeitslosenhilfe durch die zum 1. Januar 1994 erfolgte Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG).