I. Der Beschwerdeführer ist Oberstaatsanwalt und - hinsichtlich des nicht durch die Beihilfe abgedeckten Krankheitsrisikos - bei der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin freiwillig krankenversichert. Er wendet sich in erster Linie mit der Rüge einer Verletzung von Art.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|