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Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis 5. März 1996 wegen eines Wechsels der Lohnsteuerklasse und die Rückforderung überzahlter Beträge in Höhe von 5.893 DM, die die Beklagte mit Bescheid vom 14. Oktober 1996 (Widerspruchsbescheid vom 11. März 1997) geltend macht.
Das Sozialgericht (SG) hat die Klage mit Urteil vom 29. Juli 1999 abgewiesen. Zur Begründung hat das SG ausgeführt, die Änderung der Lohnsteuerklasse von III nach IV sei eine wesentliche Änderung, die die Voraussetzungen des §
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