BAG - Urteil vom 17.10.2001
4 AZR 720/00
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BAGReport 2002, 95
BB 2002, 684
DB 2002, 644
NZA 2002, 285
Vorinstanzen:
LAG Köln - Urteil vom 29.05.2000 - 8 (8) Sa 823/99 -,
ArbG Köln, vom 20.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 9513/97

Wegflll des Feststellungsinteresses

BAG, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 4 AZR 720/00

DRsp Nr. 2002/3581

Wegflll des Feststellungsinteresses

»Das Feststellungsinteresse für einen die Durchführung des Arbeitsverhältnisses betreffenden Feststellungsantrag fällt weg, wenn das Arbeitsverhältnis (inzwischen) beendet worden ist.«

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über bestimmte Gesichtspunkte der Gewährung von Mindestruhezeiten zwischen zwei Flugeinsätzen.

Der 1949 geborene Kläger war bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen angestellt und als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer auf Flugzeugen der Typen Airbus A 300/A 310 eingesetzt. Der Kläger ist seit dem 9. August 2000 dauernd fluguntauglich. Das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten wurde zum 31. März 2001 beendet.

Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag den mit dem beklagten Luftfahrtunternehmen abgeschlossenen Firmentarifverträgen für das Cockpit-Personal, darunter dem Manteltarifvertrag Nr. 5 (MTV). In § 4 4. Abschn. (1) Buchst. a des MTV ist als Ruhezeit eine zusammenhängende Zeit von 10 Stunden vorgesehen.