BSG - Urteil vom 13.12.2001
B 3 KR 54/01 R
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 § 109 Abs. 4 S. 3 § 112 Abs. 2 § 113 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Berlin, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen L 15 KR 89/00
SG Berlin, vom 06.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 KR 1903/00

Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer

BSG, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen B 3 KR 54/01 R

DRsp Nr. 2002/11633

Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer

1. Der Verweis der Krankenkasse auf eine statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer kann den durch die Entscheidung des Krankenhausarztes begründeten Anscheinsbeweis der Notwendigkeit und Dauer einer bestimmten Krankenhausbehandlung nicht erschüttern. 2. Die Krankenkasse ist nach Fälligkeit der Krankenhausforderung nicht mehr berechtigt, die Unwirtschaftlichkeit der Behandlung geltend zu machen, wenn das zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung vereinbarte Verfahren von ihr nicht eingehalten wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1 § 109 Abs. 4 S. 3 § 112 Abs. 2 § 113 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über restliche Krankenhausbehandlungskosten, nachdem die beklagte Betriebskrankenkasse wegen von ihr statistisch festgestellter überlanger Verweildauern in Berliner Krankenhäusern dazu übergegangen war, Kostenübernahmeerklärungen regelmäßig zu befristen und Behandlungen nur bis zum Fristablauf zu bezahlen.