SG Mannheim, vom 20.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 1136/98
Zahlung der Ausgleichsabgabe bei Arbeitnehmerüberlassung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2001 - Aktenzeichen L 12 AL 3608/99
DRsp Nr. 2006/11327
Zahlung der Ausgleichsabgabe bei Arbeitnehmerüberlassung
Der Verleiher iS des AÜG verfügt über die Arbeitsplätze iS der §§ 5 Abs 1 und 7 Abs 1SchwbG, so dass ihn die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nach § 11SchwbG bei der Arbeitnehmerüberlassung trifft. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]