BVerfG - Beschluß vom 20.07.2001
2 BvL 8/00
Normen:
GG Art. 100 Abs. 1 ; PersVG Brandenburg;
Fundstellen:
NZA-RR 2002, 334
Vorinstanzen:
LAG Brandenburg, vom 29.09.1999

Zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg

BVerfG, Beschluß vom 20.07.2001 - Aktenzeichen 2 BvL 8/00

DRsp Nr. 2001/13867

Zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg

Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg mangels des Bemühens um verfassungskonforme Auslegung.

Normenkette:

GG Art. 100 Abs. 1 ; PersVG Brandenburg;

Gründe:

A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit es die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung von der vorherigen Zustimmung des Personalrats abhängig macht.

I. Die einschlägigen Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg (PersVG) vom 15. September 1993 (GVBl. I S. 358) haben folgenden Wortlaut:

§ 61

Mitbestimmungsverfahren

(1) Eine der Mitbestimmung des Personalrates unterliegende Maßnahme kann nur mit seiner vorherigen Zustimmung getroffen werden.

(2) Welche Maßnahmen im Einzelnen der Mitbestimmung unterliegen, ergibt sich aus den §§ 62 bis 66.

...

(8) Kommt bei Gemeinden, Ämtern und Kreisen oder sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau zwischen Dienststellenleitung und Personalrat eine Einigung nicht zustande, so kann die Dienststellenleitung innerhalb der Frist nach Absatz 5 Satz 1 die Einigungsstelle anrufen. ...

§ 63