Autor: Gröne |
Der Pflegebedürftige erhält die Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag. Das regelt §
Wichtiger HinweisEin konkret ausgefülltes, dem Antrag beigefügtes Pflegetagebuch, in dem die Pflegesituation beschrieben wird, das Notizen zum gesundheitlichen und geistigen Zustand der zu pflegenden Person enthält, hilft dem Sachverständigen und hat im Übrigen auch später vor dem Sozialgericht einen hohen Beweiswert (wichtige Punkte, die in einem Pflegetagebuch nicht fehlen dürfen: siehe die Ausführungen zu den konkreten Kriterien der Module 1-6 in Teil 11/5.7). |
Die Antragstellung ist allerdings nicht an den förmlichen Antrag gebunden.
Eine Antragstellung i.S.d. §
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