Autor: Gröne |
Die stationäre Pflege bezeichnet Einrichtungen, welche sich auf die ganz- oder halbtägige Betreuung von pflegebedürftigen Menschen spezialisiert haben. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem die Betreuung und Pflege, jedoch weniger die medizinische Behandlung von Krankheitsbildern.
Die stationären Pflegeleistungen sind in den §§
die teilstationäre Pflege als Tages- und Nachtpflege (§ |
die Kurzzeitpflege (§ |
die vollstationäre Pflege (§ |
die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ |
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann und wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist (§
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