Autor: Schäfer |
Im Kern sieht die neue gesetzliche Entschädigungsregelung des § 198 GVG - unabhängig vom weiterhin geltenden tradierten Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. §
22) | Scholz, SGb 2012, |
23) | Grundlegender Überblick bei Merold, ZFSH SGB 2017, 311 ff. m.w.N. |
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