Autoren: Wülfrath/Klatt |
Die allgemeine Meldepflicht setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte von der Agentur für Arbeit aufgefordert wird, sich persönlich bei ihr zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen (§
Eine Besonderheit gilt für Sozialgeldempfänger. Diese sind nur eingeschränkt meldepflichtig, und zwar nur dann, wenn sie sozialrechtlich handlungsfähig i.S.v. §
Ein Sanktionsbescheid, der sich auf eine Verletzung der Meldepflicht nach §
Berufsberatung; |
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit; |
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen; |
Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren; |
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch. |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|