Autor: Busse |
Der Arbeitslose ist nach §
Bei selbständigen Tätigkeiten oder bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft hat der Arbeitslose auf einem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit eine Selbsteinschätzung zu machen.
Die Nebeneinkommensbescheinigung kann auch maschinell erstellt werden. Aufgrund der Bescheinigungen wird das anzurechnende Nebeneinkommen ermittelt.
Unterlässt der Arbeitslose die unverzügliche Anzeige über sein während der Arbeitslosigkeit erzieltes Erwerbseinkommen, handelt er ordnungswidrig (§
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