Autor: Klatt |
Aus §
Die Antragstellung durch die beteiligten Vertragsparteien, aber auch die Antragstellung durch die Einzugsstelle nach §
PraxistippDas Formerfordernis der Schriftform ist insbesondere auch für drohende Fristversäumnisse immer zu beachten. |
Gemäß den Anforderungen des §
PraxistippZu beachten ist, dass das Antragsformular einige unklare oder nur schwer zu beantwortende Fragen enthält. Gegebenenfalls sollten auf einem Beiblatt Erläuterungen zum Antragsformular hinzugefügt werden. |
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