Autor: Klatt |
Nach §
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für den Kalendertag bei 1/360 der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach §
Wenn beitragspflichtige Einnahmen aus mehreren Versicherungsverhältnissen zusammentreffen und die für das jeweilige Versicherungsverhältnis maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, so ist nach Maßgabe des §
Für Rentenantragsteller und für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung nach §
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