Autor: Nau |
Es gibt hier, anders als bei den Vollrenten, keine absolute Hinzuverdienstgrenze in Form von ergänzend gleich hohen Werten für alle Versicherten. Der rentenunschädliche Hinzuverdienst ist vielmehr individuell zu ermitteln.
Nach §
Hinzuverdienstformel
Zulässiger Höchstverdienst = Teilrentenfaktor x monatliche Bezugsgröße x Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der Rente
Der jeweilige Teilrentenfaktor, der sich aus §
Die Höhe der monatlichen Bezugsgröße ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung in §
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