Autor: Nau |
Ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit besteht gem. §
Wichtiger HinweisIm Ergebnis führt dies unter Zugrundelegung des Mehrstufenschemas dazu, dass der Rentenbewerber einen beruflichen Abstieg in Kauf nehmen muss. Erst in den Fällen, in denen auch die zumutbare geringwertigere Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann, kommt ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit in Betracht. Die Verweisungstätigkeit muss gem. § |
13) | SozR Nr. 31 zu § |
Im Rahmen der Prüfung, auf welche Tätigkeiten der Versicherte objektiv zumutbar verwiesen werden kann, müssen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozialgerichte prüfen, ob die Verweisungstätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entspricht.
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