ArbG Wetzlar - 08.12.1986 (1 Ca 343/86)
»... § 61 Abs. 2 ArbGG ist für die Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nicht anwendbar. Ist ein ArbGeber zur Weiterbeschäftigung seines ArbNehmers verpflichtet, so handelt es sich dabei um eine [...]