OLG Köln - Beschluß vom 09.03.1990 (Ss 50/90 (B))
Das Amtsgericht hat die Betroffene 'wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit in zwei Fällen gemäß §§ 20, 16 Abs. 2 SchpflG' (Schulpflichtgesetz) zu einer Geldbuße von 400,-- DM verurteilt. Das Amtsgericht ist von [...]