BayObLG - Beschluss vom 10.12.1992 (3Z BR 130/92)
I. 1. Bei der ... GmbH besteht ein nach § 77 Abs. 1 BetrVG 1952 gebildeter Aufsichtsrat, da bei dieser Gesellschaft jedenfalls bis zum 14.8.1990 mehr als 500 Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt waren. Am 14.8.1990 [...]