BSG - Urteil vom 31.08.2000 (B 3 KR 27/99 R)
I Der klagende Kunstverein verfolgt nach seiner Satzung den Zweck, die moderne bildende Kunst insbesondere durch Ausstellungen, Vorträge und Aussprachen zu fördern. Er hat ca 100 Mitglieder, darunter keine Künstler, [...]