LSG Sachsen - Beschluss vom 14.08.2014 (L 3 AL 1/13 B PKH)
I. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 7. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Klägerin [...]