LSG Sachsen - Beschluss vom 07.11.2019 (L 9 P 29/19 ER)
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen [...]